Letztwillige Verfügung
Regeln Sie ihre Erbschaft, wer wieviel oder
was bekommen soll, unter Wahrung der Pflichtteilsrechte, bevor es zu spät ist.
Gerne berate und unterstütze ich Sie bei
Ihrer ganz persönlichen Nachlassplanung (Erbeinsetzung und Enterbung, Vor- und
Nacherben, Maximalbegünstigung, Vermächtnis, Willensvollstreckung ...).
Die letztwillige Verfügung kann jederzeit
geändert oder aufgehoben werden, vorausgesetzt die gesetzlichen
Formvorschriften werden eingehalten. Beim Testament spricht man von einem
einseitigen Rechtsakt.