Persönliche Verfügungen

Letztwillige Verfügung
Regeln Sie ihre Erbschaft, wer wieviel oder was bekommen soll, unter Wahrung der Pflichtteilsrechte, bevor es zu spät ist. Gerne berate und unterstütze ich Sie bei Ihrer ganz persönlichen Nachlassplanung (Erbeinsetzung und Enterbung, Vor- und Nacherben, Maximalbegünstigung, Vermächtnis, Willensvollstreckung ...).

Die letztwillige Verfügung kann jederzeit geändert oder aufgehoben werden, vorausgesetzt die gesetzlichen Formvorschriften werden eingehalten. Beim Testament spricht man von einem einseitigen Rechtsakt.

Vorsorgeplanung
Hinsichtlich des Vorsorgeauftrages (für den Fall anhaltender Urteilsunfähigkeit), der Patientenverfügung (bei einem Spitalaufenthalt) oder Anordnungen für den Todesfall berate ich Sie gerne und errichten diese für Sie nach Ihren individuellen Vorstellungen.

Beurkundung übriger Erklärungen
Des Weiteren beurkunde ich vollstreckbare öffentliche Urkunden, Bürgschaften oder eidesstattliche Erklärungen etc.