Vertragsrecht

Ehevertrag
Beratung zur Wahl des Güterrechts sowie öffentliche Beurkundung von Eheverträgen für die konkrete Ausgestaltung, Abänderung oder Aufhebung des Güterstandes, namentlich Vorschlagszuweisung bei der Errungenschaftsbeteiligung, der Gütertrennung sowie der Gütergemeinschaft.

Erbvertrag
Gerne beraten wir Sie bezüglich Ihrer Nachlassregelung. Mit einem öffentlich beurkundeten Erbvertrag kann der zukünftige Erblasser bereits zu Lebzeiten mit Dritten verbindliche Verpflichtungen eingehen, um sich zum Beispiel durch einen Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag gegenseitig erbrechtlich zu begünstigen. Der Erbvertrag ermöglicht ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien einzugehen. Beispielsweise können pflichtteilsgeschützte Erben durch Unterzeichnung des Erbvertrages zu Gunsten Familienangehöriger oder Dritter sogar rechtsgültig auf ihren Pflichtteil verzichten (sog. Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf).