Vertragsrecht
Ehevertrag
Beratung zur Wahl des Güterrechts sowie öffentliche Beurkundung von Eheverträgen für die konkrete Ausgestaltung, Abänderung oder Aufhebung des Güterstandes, namentlich Vorschlagszuweisung bei der Errungenschaftsbeteiligung, der Gütertrennung sowie der Gütergemeinschaft.
Erbvertrag
Rufen Sie an für eine Beratung für Ihre ganz persönliche Nachlassregelung. Nebst Testament als letztwillige Verfügung gibt es den öffentlich beurkundeten Erbvertrag, um das Erbe zu regeln. Mit einem Erbvertrag kann der zukünftige Erblasser bereits zu Lebzeiten mit Dritten verbindliche Verpflichtungen eingehen, um sich zum Beispiel durch einen Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag gegenseitig erbrechtlich zu begünstigen. Der Erbvertrag ermöglicht ganz auf die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien einzugehen. Beispielsweise können pflichtteilsgeschützte Erben durch Unterzeichnung des Erbvertrages zu Gunsten Familienangehöriger oder Dritter sogar rechtsgültig auf ihren Pflichtteil verzichten (sog. Erbverzichtvertrag oder Erbauskauf).